11.09.2024

in Finanzcoaching, Riskprofiling, Vermögensberatung

Walter Wildhagen

Diplom Ökonom Walter Wildhagen ist unabhängiger Finanzexperte (CFP®) mit über 25 Jahren Erfahrung. Regelmäßig erkundet er für Sie die Grenzen und Möglichkeiten der Finanzwelt in praxisnahen Beiträgen und auf seinem LinkedIn Profil.

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Immobilie vererben, verschenken oder verkaufen?

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Schenkung bietet Gestaltungsspielraum

Die Schenkung einer Immobilie an den Nachwuchs ist eine beliebte Methode der Vermögensübertragung, die es Eltern ermöglicht, ihre Kinder oder Enkelkinder frühzeitig am Immobilienvermögen teilhaben zu lassen. Ein großer Vorteil liegt in den steuerlichen Ersparnissen: Alle zehn Jahre können Eltern jedem Kind eine Immobilie bis zu einem Wert von 400.000 Euro steuerfrei schenken. Zudem stärkt die Schenkung oft die emotionale Bindung zwischen den Generationen und ermöglicht es den Eltern, den Übergang des Eigentums zu Lebzeiten zu regeln. Die Schenkung kann flexibel gestaltet werden, beispielsweise durch ein Nießbrauchrecht, das den Eltern erlaubt, weiterhin in der Immobilie zu wohnen. Dennoch sollten die steuerlichen Aspekte nicht außer Acht bleiben. Schenkungssteuer fällt an, wenn der Wert der Immobilie den Freibetrag übersteigt. Die Höhe richtet sich nach Verwandtschaftsgrad und Immobilienwert. Daher ist es ratsam, sich vorab über die rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu informieren.

Der Verkauf einer Immobilie an den Nachwuchs gewinnt als Alternative zur klassischen Schenkung oder Vererbung an Bedeutung. Ein entscheidender Vorteil des Verkaufs einer Immobilie an die eigenen Kinder ist die Möglichkeit, dass diese die gesamten Anschaffungskosten der Immobilie erneut abschreiben können. Abschreibungen sind steuerliche Abzüge, die den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren und somit die Steuerlast verringern. Wenn die Kinder die Immobilie zu einem angemessenen Kaufpreis erwerben, können sie Abschreibungen über die Nutzungsdauer der Immobilie hinweg steuerlich geltend machen. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der Art der Immobilie. Für Wohnimmobilien beträgt sie in der Regel 50 Jahre, während für gewerblich genutzte Immobilien oft eine kürzere Abschreibungsdauer gilt. Zusätzlich profitieren die Kinder davon, dass die Abschreibungsmöglichkeiten mit dem Verkauf neu beginnen, auch wenn die Immobilie zuvor bereits teilweise abgeschrieben wurde.

Schonung der Freibeträge

Ein weiterer Vorteil des Verkaufs einer Immobilie an die eigenen Kinder liegt in der Schonung der Schenkungssteuerfreibeträge. Im Gegensatz zu einer Schenkung wird beim Verkauf der Freibetrag für Schenkungen nicht beansprucht. Das bedeutet, dass dieser Freibetrag für zukünftige Vermögensübertragungen innerhalb der Familie erhalten bleibt. Dies bietet einen langfristigen strategischen Vorteil, insbesondere wenn es um die Planung der Vermögensverteilung über mehrere Generationen hinweg geht. Die Familie kann so größere Vermögenswerte übertragen, ohne dass sofort hohe Steuerlasten entstehen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Immobilie unter ihrem Marktwert zu verkaufen. Dies ist rechtlich zulässig, solange der Verkaufspreis nicht unangemessen niedrig ist und der tatsächliche Wert der Immobilie berücksichtigt wird. Ein solcher Verkauf unter Marktwert ermöglicht es den Kindern, die Immobilie zu einem günstigen Preis zu erwerben. Daneben ist auch die Spekulationsfrist ein wichtiger Faktor bei Immobilienverkäufen. Diese Frist beträgt zehn Jahre und besagt, dass beim Verkauf einer Immobilie nach Ablauf dieser Zeitspanne keine Spekulationssteuer anfällt, selbst wenn beim Verkauf der Immobilie ein Gewinn entsteht.

Als Finanzplaner bin ich auch für die steuerlich sinnvolle Gestaltung für Erbschaften und anderen Vermögensübertragungen zuständig. Kommen Sie gern auf mich zu mit Ihrem Anliegen.

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